Pensionsver-pflichtungen im Spannungsfeld
Die Corona-Pandemie führt zu einer stark steigenden Verschuldung der EU-Staaten und sorgt hierdurch für ein weiter anhaltendes Niedrigzinsumfeld. Der Bilanz- und Liquiditätsdruck für Unternehmen wird durch bestehende Pensionsverpflichtungen obendrein erhöht.
Noch vor der Corona-Krise, im Februar 2020, meldete der Autobauer Ford einen Milliarden-Verlust durch Pensionspläne. Insgesamt sei der Bewertungsverlust auf niedrigere Diskontierungssätze im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen, die teilweise über höhere Vermögenserträge ausgeglichen würden. Nun trifft die Corona-Krise auf das Problem der Zinsschmelze und erhöht damit den Handlungsbedarf.
Niedrigzinsumfeld bleibt für die nächsten Jahre bestehen und belastet Pensionsrückstellungen
Das wirtschaftliche Umfeld ist herausfordernd: Die durch den Staat ergriffenen Maßnahmen und Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie sorgen in der Wirtschaft für teils deutliche Einbrüche bei den Umsatz- und Ergebniszahlen. Liquiditätsengpässe treten vermehrt auf und der Druck auf die Unternehmensbilanzen nimmt zu.
Gleichzeitig sehen sich Unternehmen einem anhaltendem Niedrigzinsumfeld ausgesetzt, das durch die zunehmende Verschuldung der EU-Staaten auf Jahre gefestigt scheint. Dies hat spürbare Auswirkungen auf die Unternehmensbilanzen und greift von zwei Seiten gleichzeitig an.
Zum einen, wie am Beispiel Ford zu sehen, hat es Auswirkungen auf die Rendite von Kapitalanlagen die zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen dienen.
Zum anderen ergeben sich aufgrund der sinkenden Kapitalmarktzinsen zeitverzögerte Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Abzinsungssatz für Pensionsrückstellungen.
Die Konsequenz: Je geringer der Abzinsungssatz, desto höher ist die auszuweisende Pensionsrückstellung. Denn das Unternehmen benötigt bei geringerer Verzinsung mehr Kapital, um zugesagte Leistungen zu erbringen.
"Der Zinssatz wird bis 2020 voraussichtlich auf ca. 1,59% sinken."
Jonas Carstens, Fachberater Firmen und Freie Berufe
Niedrige Zinssätze sorgen für steigende Rückstellungen
Aufgrund der Zinsschmelze ist bis 2022 mit einem zusätzlichen Aufwand in Bezug auf die handelsrechtliche Pensionsrückstellung in Höhe von ca. 30 – 40 % zu rechnen. Dieser Anstieg ergibt sich allein aus dem sinkenden Zins, also ohne das sich die Versorgungsleistungen erhöhen.
Dieser sogenannte Abzinsungssatz lag Ende 2019 noch bei 2,71 Prozent. Bis 2022 rechnen Experten mit einem stetigen Abschmelzen bis auf 1,59 Prozent.
Insolvenzsicherung
Das Eigenkapital gerät bereits aufgrund der Zinsschmelze unter Druck, da steigende Rückstellungen zu einem höheren Aufwand in der GuV führen. Der Jahresüberschuss sinkt und dadurch auch das Eigenkapital. Bei einem späteren Unternehmensverkauf oder Nachfolgeregelung werden Pensionsverpflichtungen in der Regel wertmindernd berücksichtigt.
Durch die noch nicht abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sehen sich Unternehmen einer zunehmenden Gefahr von Zahlungsausfällen entgegen. In diesen Zeiten ist die Überprüfung der Pensionsverpflichtungen auf Insolvenzsicherung unumgänglich und sollte, sofern nicht ausreichend vorhanden, umgehend erfolgen.
Handlungsempfehlung
Kapitalanlagestrategie
Ein Zinsanstieg ist in den nächsten Jahren nicht zu erwarten, um die Wirtschaft nicht weiter zu belasten. Eine gut gewählte Kapitalanlagestrategie ist hier viel wert und sollte regelmäßig überprüft werden.
Insolvenzsicherung
Die Sicherung der Pensionen im Falle einer Insolvenz des Unternehmens sollte drüber hinaus sichergestellt werden - somit muss man sich nicht auch noch Sorgen um den Ruhestand machen.
Optimierung von Unternehmenskennzahlen
Die bereits seit Jahren bestehenden Herausforderungen durch BilMoG und Zinsschmelze werden durch die Corona-Pandemie zusätzlich verschärft. Bei einer möglichen Rezession der Wirtschaft sind liquide Mittel, geringes Fremdkapital und eine gute EK-Quote von großer Bedeutung.
Ungedeckte Pensionsverpflichtungen beseitigen
Unternehmen mit nicht ausreichend gedeckten Pensionsverpflichtungen sollten Wege suchen, um den negativen Folgen zu entgehen, wie z.B. die Auslagerung oder Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen.
Die Ausfinanzierung und Auslagerung der Pensionsverpflichtungen reduzieren - je nach Ausgestaltung - die Pensionsrückstellungen und verbessern wichtige Bilanzkennzahlen.
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