Berufsrechts-reform

Nachdem am 25.06.2021 das Gesetz zur „großen BRAO-Reform“ den Bundesrat passiert hat, ist es nun am 01.08.2022 in Kraft getreten. Das Gesetz gibt Steuerberatern und Rechtsanwälten eine gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit, schafft einheitliche und rechtsformneutrale Regelungen für sämtliche anwaltliche und steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften und erleichtert die interprofessionelle Zusammenarbeit. 

Das Wichtigste zum Versicherungsschutz

Seit dem 01.08.2022 ist die Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften in Kraft. Mit dieser „großen BRAO Reform“ hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die weitreichende Auswirkungen auf den notwendigen Versicherungsschutz haben. 
 

Einzelunternehmer sind von den neuen Regelungen nicht betroffen, hier besteht kein Handlungsbedarf.

 

Damit Sie rechtzeitig informiert sind, hier das Wichtigste im Überblick:


1. Anknüpfungspunkt der neuen Regelungen ist die Berufsausübungsgesellschaft (BAG). 

Diese muss daher Versicherungsnehmerin sein. Ggf bestehende Einzelverträge von Sozien und Partnern müssen zusammengefasst werden. 

2. Die Versicherungssummen müssen an die neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden.  

  • Für Berufsausübungsgesellschaften ohne Haftungsbeschränkung (z.B. GbR, PartG) gilt eine Pflichtversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro. 


  • Für Berufsausübungsgesellschaften mit Haftungsbeschränkung (z. B. GmbH, PartGmbB) beträgt die Versicherungssumme 1 Mio. Euro. Wenn Anwälte beteiligt sind und insgesamt mehr als 10 Berufsträger tätig werden, erhöht sich die Mindestversicherungssumme auf 2,5 Mio. Euro. 


  • Die Jahresmaximierung erfolgt mit der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer, die nicht Gesellschafter sind. 


Auch in Zukunft wird die Versicherung der persönlichen gesetzlichen Haftpflicht der Berufsträger für Rechtsanwälte verpflichtend sein und für Steuerberater dann erforderlich, wenn sie persönlich Mandate übernehmen. Diese persönliche gesetzliche Haftpflicht der Berufsträger wird bei HDI prämienfrei im Vertrag der Berufsausübungsgesellschaft integriert. 

Überblick

Gesetzt zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BRAO-Reform)

Auch Änderung der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatergesetzes (StBG) durch parallele Regelungen

In Kraft getreten am 01.08.2022

Erleichterung der interprofessionellen Zusammenarbeit für freie Berufe (§1 Abs. 2 PartGG).
Schaffung weitgehend einheitlicher und rechtsformneutraler Regelungen für alle Berufsausübungsgesellschaften untereinander und mit vergleichbaren ausländischen Gesellschaften.

Bei der interprofessionellen Zusammenarbeit gilt immer das strengste Berufsrecht.

Nach § 59n BRAO, § 55f StBerG sind Berufsausübungsgesellschaften verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und während der Dauer ihrer Betätigung aufrechtzuerhalten. Wird die Berufshaftpflichtversicherung nicht oder nicht in dem vorgeschriebenen Umfang unterhalten, so haften nach § 59n Abs. 3 BRAO neben der Berufsausübungsgesellschaft die Gesellschafter und die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans persönlich in Höhe des fehlenden Versicherungsschutzes. 

Gemäß § 59f Abs. 1 BRAO, § 53 Abs. 1 StBerG bedürfen Berufsausübungsgesellschaften der Zulassung durch die Kammer. Mit der Zulassung werden sie Mitglied der Kammer und unterstehen der Berufsaufsicht, § 74 Abs. 6 BRAO.

Keiner Zulassung bedürfen allerdings Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung natürlicher Personen vorliegt – dies betrifft also GbR, PartG und oHG – und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. § 50 Abs. 1 Nr. 1 StBerG genannten Berufs angehören. 

Eine komprimierte Übersicht über die  wichtigsten Regelungen für Rechtsanwälte und Steuerberater zu deren beruflicher Zusammenarbeit und zum notwendigen Versicherungsschutz können Sie hier herunterladen!

Checkliste zum Handlungsbedarf

Die Checkliste dient der ersten Orientierung, ob ein Handlungsbedarf zum 01.08.2022 besteht. Bei Fragen zur individuellen Situation sprechen Sie uns an.


Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Deutscher Steuerberaterverband e.V. und TeleTax haben wir 5 Live-Termine zur Berufsrechtsreform veranstaltet.


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DISCLAIMER

Aussagen in Bezug auf steuerrechtliche, bilanztechnische oder rechtliche Angelegenheiten sind lediglich allgemeiner Art und beruhen auf unserer Erfahrung als Versicherungsvertreter und Risikoberater. Daher sind diese Aussagen nicht als Beratungsleistung anzusehen, zu deren Erbringung wir nicht befugt sind und für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Haftung übernehmen. 

Die Darstellung und Zitierung der jeweiligen Normen beziehen sich auf die ab dem 01.08.2022 geltende Fassung der BRAO bzw. des StBerG.