Corona News
Warum man auf uns zählen kann? Weil wir Ihnen auch in schwierigen Situationen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Bei konkreten Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie einige nützliche Informationen zu Ihrer Haftungssituation in der aktuellen Lage sowie den Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Die Liste wird fortlaufend ergänzt.
Verkürzte Frist zur Jahresabschlussaufstellung bei Krisen-Unternehmen
Die Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2019 für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen wurde bereits am 04.12.2020 durch das BMF bis zum 31.03.2021, verlängert. Die große Koalition konnte sich nun auf eine weitere Fristverlängerung um sechs Monate, bis zum 31.08.2021, einigen.
Auch für den Veranlagungszeitraum 2020 wird, durch die Steuerberaterkammern und -verbände, eine Fristverlängerung angestrebt.
Für Mandanten in der Krise greift die die Regelung nach §267 HGB (6 Monatsfrist) für die Aufstellung von Jahresabschlüssen nicht.
Die Grundnorm ist §243 HGB und bringt die Erforderlichkeit eines schnellen Überblicks über die Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätslage des Unternehmens.
Zum Schutz der Gläubiger sind daher die normalen Fristen sowie auch die Corona bedingten Verlängerungen nicht auszuschöpfen.
Nach der BGH-Rechtsprechung gilt bei Krisenbehafteten Mandanten eine Frist von 8-10 Wochen.
Wenn Sie krisenbehaftete Mandate haben, ziehen Sie diese vor und erstellen sie rechtzeitig den Jahresabschluss! Bei Nichteinhaltung der verkürzten Frist sind ihr Mandant und Sie selbst in der Gefahr sich unter anderem nach § 283 StGB strafbar zu machen.
Verlängerung der Insolvenzantragspflicht
Die bereits im März getroffenen Erleichterungen für die Insolvenzantragspflicht wurde bereits für Fälle der Überschuldung bis Ende Dezember verlängert. Nun wird im Januar 2021 die Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit (§17 InsO) und Überschuldung (§19 InsO) weiterhin ausgesetzt, sofern zwischen November und Dezember 2020 Leistungen aus staatlichen Hilfsprogrammen beantrag wurden.
Als Steuerberater tragen Sie seit dem Sommer 2020 eine Schlüsselrolle bei der Beratung, Betreuung und Beantragung der staatlichen Hilfen. Auch bei der erneuten Verlängerung muss die Insolvenzreife zwingend auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sein und die Hilfsanträge dürfen nicht offensichtlich aussichtslos gestellt sein. Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten, trotz der großen Menge, ausführlich. Bei einer ggf. späteren Insolvenz geraten Sie schnell in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden und sehen sich des Vorwurfs zur Beihilfe zur Insolvenzverschleppung gegenüber.
Haftungsrisiko durch insolvenzgefährdete Mandate
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer trifft hier eine Hinweispflicht im Falle von Insolvenzmerkmalen des Mandanten und aufgrund diverser Unterlassungs- und Beihilfekonstellationen ein erhebliches Haftungsrisiko. Das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG), welches die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages bis zum 31. September 2020 aussetzt führt zur Notwendigkeit einer verstärkten Prüfung der wirtschaftlichen Situation von Mandanten. Denn hier kann bei einer schon vor März 2020 bestehenden wirtschaftlich schwierigen Situation eine Strafverfolgung wegen Insolvenzverschleppung in Betracht kommen.
Anforderungen an Steuerberater in Zeiten von Corona
Kurzarbeitergeld, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder öffenltiche Beihilfen, Entschädigungen und Sonderregelungen aufgrund der Corona-Krise. Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind Sie zur Zeit rund um die Beratung und Beantragung von Hilfen sehr gefragt. Wie diese in Ihrer Berufshaftpflicht abgesichert sind lesen Sie in der Fachinfo des HDI.
Betriebliche Altersversorgung und Kurzarbeitergeld
Die Verunsicherung im Rahmen der Corona-Krise ist groß und führt in vielen Branchen zu einem erheblichen Auftragsrückgang. Einige Unternehmen reagieren hierauf, indem sie für den langfristigen Erhalt der Arbeitsplätze Kurzarbeit einführen. Die Kurzarbeit hat direkte Auswirkungen auf die bestehende bAV, egal ob Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberfinanziert.
Nachfolgend finden Sie aktuelles Infomaterial zum Thema bAV und Kurarbeitergeld.
FAQ der Bundessteuerberaterkammer
Die Bundessteuerberaterkammer hat ein FAQ am Montag, dem 23.03.2020, herausgegeben in dem auf häufige Fragen in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise eingegangen wird. Dieses wird fortlaufend aktualisiert und finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
DStV Corona Informationen
Die Bundesregierung hat Maßnahmenpakete beschlossen, die die Auswirkungen des Coronavirus abfedern sollen.
Die nachfolgende DStV-Übersicht fasst wesentliche Informationen für Steuerberater und ihre Mandanten zusammen. Sofern sich Neuerungen ergeben, wird der DStV die Übersicht möglichst zeitnah aktualisieren
Diese Informationen sollen nicht als Beratung für eine individuelle Situation betrachtet werden. Versicherungsnehmer sollten bei spezifischen Versicherungsfragen die HDI Generalvertretung Carstens konsultieren. Aussagen in Bezug auf steuerrechtliche, bilanztechnische oder rechtliche Angelegenheiten sind lediglich allgemeiner Art und beruhen auf unserer Erfahrung als Versicherungsvertreter und Risikoberater. Daher sind diese Aussagen nicht als Beratungsleistung anzusehen, zu deren Erbringung wir nicht befugt sind und für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir keine Haftung übernehmen.